3 gen. Er habe ausserdem gewusst, dass zwischen dem Beschwerdeführer und der C.________(Hochschule) ein Verwaltungsgerichtsverfahren im Gange sei, weshalb er das Gespräch mit dem Beschwerdeführer gesucht habe. Der Zugang zu den Studentendossiers sei auf die wesentlichen Personen beschränkt. Diese rund 15 Personen seien alle mit der Bearbeitung der Studiengänge sowie der Betreuung der Studierenden beauftragt, womit der Zugriff auf die wesentlichen Personen beschränkt sei.