Sein Beruf und sein gutes Einkommen als Arzt seien der C.________(Hochschule) bekannt. Er habe in den letzten beiden Jahren bereits vier kostenpflichtige CAS-Semester absolviert und die Gesamtkosten von CHF 25‘000.00 fristgerecht bezahlt. Er sei jedoch eine Zeit lang arbeitslos gewesen. Auf seine Nachfrage per E-Mail habe B.________ nicht reagiert, weshalb von einer Verletzung des Amtsgeheimnisses und einem Verstoss gegen das Datenschutzgesetz ausgegangen werden müsse.