Dies, weil er die Planung der vorgesehenen Bauarbeiten bzw. die Klärung, wofür eine Baubewilligung erforderlich sei, E.________ überlassen habe. F.________, A.________ und G.________ hätten alle ausgesagt, sie seien davon ausgegangen, dass der Innenausbau ohne Baubewilligung zulässig sei bzw. dass sie darauf vertraut hätten, dass E.________ mit der Bauverwaltung die Sach- und Rechtslage geklärt habe.