__ habe mitgeteilt, dass er die zuständige Person der Denkmalpflege nicht habe kontaktieren können, weshalb er sich an die Beschwerdeführerin gewendet habe. Diese habe mit der Denkmalpflege des Kantons Bern Kontakt aufgenommen. Es habe ein Termin zum Augenschein mit den zuständigen Parteien vereinbart werden können. Am 11. September 2017 sei ein Augenschein bei der Liegenschaft durchgeführt worden. E.________ habe erläutert, welche Arbeiten beabsichtigt seien. Seitens Berner Heimatschutz sei zu den einzelnen Punkten Stellung genommen und mitgeteilt worden, welche Arbeiten gemacht werden könnten.