Es kommt oft vor, dass sich Bauherren von jemandem (insbesondere von Bauführern, Architekten) beraten lassen und dessen Ausführungen Glauben schenken. Auch liegt es in der Natur der Sache, dass Mit- oder Gesamteigentümer einer Liegenschaft gemeinsam als Bauherren auftreten, dass aber nur einer von ihnen sich um die Formalitäten und Bewilligungen bezüglich des Baus- bzw. Umbaus kümmert. In diesen Fällen wird regelmässig auf eine Bestrafung derjenigen Personen verzichtet, welche die Verantwortung für den Bau bzw. die Bewilligungen delegiert haben. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Bauherren Laien sind und mit der Planung inkl.