2 Massnahmen an der Liegenschaft H.________(Strasse) in I.________(Ortschaft) ohne Baubewilligung gemacht werden könnten. Er sei mündlich informiert worden, dass es sich bei der Liegenschaft um ein erhaltenswertes Objekt handle. Die Baubewilligungsfreiheit werde gemäss Art. 7 BewD u.a. bei Baudenkmälern und dessen Umgebung eingeschränkt. E.________ habe mitgeteilt, dass er die zuständige Person der Denkmalpflege nicht habe kontaktieren können, weshalb er sich an die Beschwerdeführerin gewendet habe.