Diese Behauptung wurde vom Beschuldigten sowohl in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 23. Mai 2018 als auch in seiner Stellungnahme im Beschwerdeverfahren bestritten. Er stellt sich auf den Standpunkt, im Tatzeitpunkt habe es noch keinen Zaun, Mauer, Markierung oder ähnliches zur Abgrenzung gegeben. Die Hecke sei erst im Herbst danach errichtet worden.