Gemäss Ausführungen des Beschwerdeführers sei zur Tatzeit bereits eine Abgrenzung zwischen den beiden Liegenschaften in Form einer Thuja-Hecke vorhanden gewesen. Diese sei von der Firma Gartenbau E.________ AG errichtet worden. Der Beschwerdeführer reichte Fotos zu den Akten, auf denen eine solche Hecke zu erkennen ist.