Dies bedeutet, dass das Strafverfahren grundsätzlich fortzusetzen ist, wenn sich die Umstände, die für beziehungsweise gegen eine Verurteilung sprechen, ungefähr die Waage halten. Bei zweifelhafter Beweis- oder Rechtslage hat nicht die Staatsanwaltschaft über die Stichhaltigkeit des strafrechtlichen Vorwurfs zu entscheiden, sondern das zur materiellen Beurteilung zuständige Gericht. Als Leitlinie kann gelten, dass Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben werden muss, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch.