1. Am 17. August 2017 reichte B.________ gegen seinen Nachbarn A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) Strafanzeige ein wegen Hausfriedensbruchs. Am 27. Februar 2018 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) einen entsprechenden Strafbefehl, gegen den der Beschuldigte fristgerecht Einsprache erhob. Nachdem der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft am 23. Mai 2018 einvernommen worden war, stellte diese das Verfahren mit Verfügung vom 31. Mai 2018 ein. B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) erhob gegen die Einstellung am 6. Juni 2018 Beschwerde.