30 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. 2. Ziff. 5 der Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 22. Mai 2018 wird aufgehoben und die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens über CHF 9‘052.25 werden dem Kanton Bern auferlegt. 3. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 5‘000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt.