Die gegenüber dem Beschuldigten erhobenen Vorwürfe wiegen schwer. Die Prozessakten umfassen 18 Bundesordner und weisen Bezüge zu verschiedenen zivilrechtlichen Verfahren auf. Die den Vorwürfen zugrundeliegenden Sachverhalte waren dementsprechend kompliziert. Diese vollständig zu erfassen, erforderte einen beträchtlichen Zeitaufwand. Auch ihre Aufarbeitung unter rechtlichen Gesichtspunkten war aufwändig. Die Schwierigkeit des Prozesses ist als überdurchschnittlich zu bezeichnen. Somit erachtet die Beschwerdekammer das von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachte Honorar von CHF 21‘972.85 als angemessen. Die Beschwerdeführerin hat dem Beschuldigten diesen Betrag zu ersetzen.