___ als Vorsitzenden der Anlagekommission befragt. Aus seinen Aussagen habe sich klar ergeben, dass die diesbezüglichen Anschuldigungen unzutreffend seien. Die Beschwerdeführerin hätte sich das Einreichen einer Strafanzeige sparen können, hätte sie vorher mit K.________ Rücksprache gehalten. Dies habe sie entweder unterlassen oder trotz seiner entlastenden Angaben eine Anzeige eingereicht. So oder anders habe sie beim Erstatten der Strafanzeige grobfahrlässig gehandelt.