Ein Rückgriff gestützt auf Art. 420 Bst. a StPO setze das Erheben haltloser Anzeigen und Verdächtigungen durch die Privatklägerschaft voraus. Die Beschwerdeführerin habe jedoch aufgrund der vielen Hinweise, Indizien und Beweise davon ausgehen müssen, dass der Beschuldigte sich strafbar gemacht haben könnte. Es habe klar ein Anfangsverdacht vorgelegen. Sie sei zudem gegenüber ihren Versicherten verpflichtet, möglichen Straftaten nachzugehen. Selbst die Staatsanwaltschaft