Ihre Anschuldigungen beruhen teilweise gar auf klar aktenwidrigen Behauptungen. Die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft, es habe sich kein Tatverdacht erhärtet, der eine Anklage rechtfertigen würde, bzw. es sei offensichtlich kein Tatbestand erfüllt, ist somit korrekt. Das Verfahren wurde zu Recht eingestellt. Die Beschwerde wird abgewiesen. X. Kosten