_ dem Beschuldigten schliesslich mit: «Ich gebe nach einigen klärenden Telefonaten mit F.________ folgende Rechnungen zur Zahlung frei (…)», wobei er auf die umstrittene Aktontorechnung der Y.________ verwies (E-Mail AB 189). Tags darauf informierte er auch F.________ darüber, er habe die Zahlung in Absprache mit dem Beschuldigten freigegeben (E-Mail Register 7.11.11 vom 12.4.2018). Vor dem Handelsgericht gab er an, Voraussetzung für seine Zustimmung zur Auslösung der Zahlung sei die Weiterleitung des Geldes gemäss Zahlungsplan an die AD.________ AG gewesen (Einvernahmeprotokoll Beilage 65 vom 21.12.2017 Z. 159).