_ angewiesen, die Rechnung in vollem Umfang zur Zahlung freizugeben. Die Zahlung habe er schliesslich durch seine Sekretärin auslösen lassen, obwohl die Geschäftsführerin, U.________, im Büro nebenan anwesend gewesen sei (Beschwerde S. 28 f.). So seien der Y.________ am 15. April 2014 insgesamt CHF 5‘459‘832.00 überwiesen worden, wovon nur ein Teil an die AD.________ AG weitergeleitet worden sei. Die restlichen CHF 275‘832.00 seien unberechtigt verwendet worden (pag. 04 001 020 f.). Durch diese Überweisung habe der Y.________ ermöglicht werden sollen, Zahlungen an Dritte wie die H._