Überdies führt die Beschwerdeführerin aus, vereinbarungsgemäss hätten Rechnungen nur gemäss Baufortschritt bezahlt werden dürfen. Demnach hätten Provisionen an Dritte nicht aus ihrem Darlehen finanziert werden dürfen. Dies habe der Beschuldigte gewusst. Am 10. April 2014 sei ein Akontobegehren der Y.________ bei der Beschwerdeführerin eingegangen, das auf einer Kostenschätzung der AD.________ AG beruht habe. Obwohl es sich nur um eine Schätzung gehandelt habe, habe der Beschuldigte AA.________ angewiesen, die Rechnung in vollem Umfang zur Zahlung freizugeben.