Die Details dazu würden noch erarbeitet (Sitzungsprotokoll AB 149). Die Immobilienkommission hatte zu diesem Vorgehen keine Vorbehalte angebracht und musste sich auch bewusst sein, dass die auf die Betriebseinrichtungen entfallenden Kosten höher ausfallen könnten als geschätzt. Der vom Beschuldigten abgeschlossene Darlehensvertrag (AB 151) lag im Rahmen der genehmigten Investitionskosten von insgesamt CHF 95‘012‘400.00. Mit dem Darlehen wurde somit ausgeführt, was die Kommission zuvor beschlossen hatte.