_ vom 8. November 2013 geht vielmehr hervor, wie AA.________ am Morgen eine Version verschickte, in denen die Betriebseinrichtungen mit ca. CHF 31‘157‘200.00 aufgeführt waren (Beilage 35 vom 21.12.2017). Kurz darauf verschickte der Beschuldigte eine weitere Version des Berichts mit korrigierter Kostenberechnung. Hier waren die Betriebseinrichtungen mit ca. CHF 42‘835‘600.00 budgetiert (Beilage 37 vom 21.12.2017). Die Zahl, die schlussendlich der Kommission präsentiert wurde, nämlich CHF 42‘835‘600.00, war vom Beschuldigten somit nach oben, nicht nach unten korrigiert worden.