06 007 014, 14 002 031, Beschwerde S. 26). Generell habe er der Kommission die zentrale Rolle F.________s bei der Entwicklung des Projekts verheimlicht (pag. 04 001 035, 14 002 030, Beschwerde S. 49). Unzutreffend ist, dass der errechnete Betrag für die Betriebseinrichtung vom Beschuldigten nach unten korrigiert wurde, um die Kommission von der damit verbundenen Darlehensgewährung zu überzeugen. Aus der E-Mail-Kommunikation zwischen den Herren AA.________, F.________ und A.________ vom 8. November 2013 geht vielmehr hervor, wie AA.