22 Der einzige Vorwurf, der dem Beschuldigten gemacht werden kann, besteht folglich darin, die Angaben von AA.________ nicht hinterfragt und keine Einsicht in die Mietverträge verlangt zu haben. Dass er dies vorsätzlich getan hat, um die Kommission zu einer Genehmigung des Kredits zu verleiten und um die entsprechenden Gelder aufgrund fingierter Rechnungen anschliessend der H.________ oder sonstigen unberechtigten Dritten zufliessen zu lassen, ist eine Vermutung der Beschwerdeführerin, für die sich in den Akten keine Belege finden.