__ gekommen. Er habe sich von F.________ manipulieren lassen. Zwar habe er die Mietverträge selber nie gesehen, er habe aber Vertrauen gehabt (Einvernahmeprotokoll Beilage 65 vom 21.12.2017 Z. 77, 104, 113). Wenn also irgendwelche Fehlinformationen gestreut wurden, kamen diese von F.________ und nicht vom Beschuldigten. Dieser hat sich schlichtweg auf den Bericht eines Experten, der genau zur Abklärung derartiger Fragen angestellt worden war, verlassen. Anfang 2014 lagen dann tatsächlich Mietverträge über eine Fläche von 3‘500 m2 vor (BB 11).