In ihrer Beschwerde erhebt die Beschwerdeführerin (noch) folgende konkrete Vorwürfe gegen den Beschuldigten: 17.1 Sie macht geltend, die Immobilienkommission sei vom Beschuldigten falsch informiert worden, bevor sie dem Bau des Rechenzentrums mit Investitionskosten von insgesamt CHF 95‘012‘400.00 zugestimmt habe. So habe der Beschuldigte gewusst, dass die vom Stiftungsrat aufgestellte Bedingung, wonach Mietverträge über 2‘000 m2 vorliegen müssten, nicht erfüllt sei, vor der Kommission jedoch Gegenteiliges behauptet (14 002 034 f., Beschwerde S. 26).