21 wurde wie folgt vorgenommen: Landerwerb CHF 3'282'000.00, gebäudebezogene Investitionen CHF 48'894'800.00 und Betriebseinrichtung CHF 42'835'600.00. Für die Betriebseinrichtung gewährte die Beschwerdeführerin ein Darlehen, welches mit 5 % verzinst und über die marktübliche Lebensdauer der Einrichtungen abgeschrieben werden sollte (Sitzungsprotokoll AB 149). Die entsprechende Bestätigung der Investition gegenüber der Y.________ erfolgte mit Schreiben vom gleichen Tag (AB 161).