Der Beschuldigte gab bekannt, dass das Rechenzentrum gemäss den Abklärungen AA.________ nach anfänglichen Schwierigkeiten und diversen zwischenzeitlichen technischen Anpassungen und Marktabklärungen nun die vom Markt geforderten Bedürfnisse erfülle. 2‘000 m2 Nutzfläche seien vertraglich abgesichert und einer Realisierung des Projekts stehe somit nichts mehr im Weg. Weiter wurde auf den Bericht der AB.________ AG verwiesen, wonach dem Projekt aus hochwasserschutztechnischer Sicht zugestimmt werden könne. In der Folge hiess die Immobilienkommission die Investition von CHF 95‘012‘400.00 in den Bau des Rechenzentrums AI.