Umstritten war jedoch die Hochwasserproblematik rund um die Gemeinde AI.________, weshalb man zu dieser Thematik die Einholung eines Expertengutachtens beschloss (AB 122). Ende August 2013 wurde AA.________ vom Beschuldigten als externer Projektleiter eingesetzt (vgl. AB 149). AA.________ bereitete den Antrag für die Genehmigung des Projekts vor und verfasste einen entsprechenden Bericht. Dieser wurde der Immobilienkommission an ihrer Sitzung vom 8. November 2013 abgegeben. Der Beschuldigte gab bekannt, dass das Rechenzentrum gemäss den Abklärungen AA.