Am 4. April 2013 stellte Z.________, ein Vertreter der X.________, das Projekt dem Stiftungsrat vor. Dieser genehmigte dafür einstimmig ein Kostendach von CHF 60 Mio. Voraussetzung sei das Vorliegen von Mietverträgen mit interessierten Unternehmen über eine Fläche von 2‘000 m2 zu CHF 3‘600/m2 pro Jahr. Die Kompetenz für eine definitive Zusage wurde der Immobilienkommission übertragen (Sitzungsprotokoll AB 114). Daraufhin wurde an der Sitzung der Immobilienkommission vom 9. August 2013 bekannt gegeben, es lägen bereits einzelne Partnerschaftsverträge sowie eine «Break-even-Garantie» der X.________ vor.