16. Die H.________ bzw. F.________ vermittelten der Beschwerdeführerin weitere Investitionsprojekte, u.a. das Projekt I.________ der X.________ AG (nachfolgend: X.________). Gegenstand des Projekts war die Erstellung eines Rechenzentrums. Plangemäss sollte die Beschwerdeführerin als Investorin das dafür vorgesehene Grundstück in AI.________ erwerben und das Rechenzentrum erstellen, während die Y.________ AG (nachfolgend: Y.________, eine Tochtergesellschaft der X.________) als ihre Mieterin den Innenausbau und den Betrieb des Rechenzentrums sicherstellen sollte (vgl. zum Sachverhalt Ziff. 2.2.1 der angefochtenen Verfügung;