15. Was den Sachverhaltskomplex H.________ betrifft, ist die Staatsanwaltschaft zusammengefasst zu Recht zum Schluss gelangt, dass keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Beschuldigten vorliegen und ein Freispruch im Falle einer Anklageerhebung wahrscheinlicher gewesen wäre als eine Verurteilung. Die Einstellung des Verfahrens ist daher nicht zu beanstanden. 20 VII. Sachverhaltskomplex I.________