18 digen Kommission vorlag, kann für sich betrachtet keinen Betrug darstellen, da damit keine Irreführung einhergeht. Fraglich ist, ob das Vorenthalten des Streits mit der J.________ über das Fortbestehen der damit zusammenhängenden Bürgschaften einen Betrug begründen kann. Dies ist zu verneinen. Das Schweigen des Beschuldigten stellt höchstens eine einfache Lüge dar. Deren Überprüfung wäre durch eine einfache Rückfrage bei der J.________ möglich gewesen und es bestehen keine Hinweise darauf, dass K.______