Dabei geht es um beträchtliche Vermögenswerte. Von den Mitgliedern dieses Gremiums darf daher erwartet werden, dass sie in der Lage sind, die ihnen vorgelegten Unterlagen zu studieren, zu verstehen, kritisch zu prüfen und zu hinterfragen, auch wenn die Geschäfte komplex sind. Hätten die Kommissionsmitglieder ihre Entscheidgrundlagen als unvollständig oder als nicht anerkannten fachlichen Standards entsprechend erachtet, hätten sie intervenieren müssen. Dies hätten sie auch dann tun müssen, wenn die fraglichen Geschäfte nicht gehörig traktandiert gewesen und für ihre Besprechung nicht genügend Zeit verblieben wäre.