16 vestitionen und Anlagen treffen konnte, macht ihn dies jedoch nicht, auch wenn er sich bei den jeweiligen Beratungen für oder gegen eine bestimmte Lösung aussprach. Die wiederholt vorgebrachte Argumentation der Beschwerdeführerin, die Mitglieder der Anlagekommission seien nur nebenamtlich tätig gewesen und hätten mangels buchhalterischer Kenntnisse die behandelten Geschäfte teilweise nicht verstehen können, ist bedenklich.