So ist insbesondere nicht Geschäftsführer i.S.v. Art. 158 StGB, wer als Mitglied der Geschäftsleitung dem entscheidenden Verwaltungsratsausschuss pflichtwidrig Kredite beantragt (Urteil des Bundesgerichts 6S_604/1999 vom 2. März 2000 E. 2). Nicht selbständig handelt ferner ein Täter, der der Kontrolle hierarchisch höherer Stellen unterworfen ist. Dies gilt selbst dann, wenn diese Stellen mangels fachlicher Kompetenz ihre Kontrollen gar nicht umfassend ausüben können (NIGGLI, a.a.O., N. 42 zu Art.