am 3. Dezember 2013 dem Beschuldigten zu (Beilage 30 vom 21.12.2017). Soweit ersichtlich, informierte der Beschuldigte seine Vorgesetzten nie über diesen Rapport. Zusammengefasst war die Anlagekommission weitgehend über die finanzielle Situation der H.________ im Bild. Nicht informiert wurde sie einzig über den Statusrapport der T.________ vom 30. November 2013.