Diesen Plan, ebenso wie den Finanzplan, hat die Anlagekommission erhalten. Folglich war sie über diesen Umstand – der per se nicht verwerflich ist und von Seiten der H.________ daher auch offen kommuniziert wurde – durchaus informiert. Problematisch ist erst der Statusrapport der T.________ vom 30. November 2013 (Beilage 31 vom 21.12.2017). Darin hält sie fest, dass die H.________ für ein ausgeglichenes Geschäftsergebnis 2013 weitere CHF 2,3-2,5 Mio. benötige. Diesen Bericht sandte die T.________ am 3. Dezember 2013 dem Beschuldigten zu (Beilage 30 vom 21.12.2017).