Auch dies habe er gegenüber der Beschwerdeführerin verschwiegen (pag. 14 002 011/025, Beschwerde S. 19, 20, 47). Diese Ausführungen stehen im Widerspruch zu folgenden Tatsachen: Wie den Sitzungsprotokollen der Anlagekommission entnommen werden kann, war sie über die schlechte finanzielle Lage der H.________ durchaus informiert. Schon bei der Diskussion über das erste Darlehen am 9. Dezember 2009 war über die Frage der Sicherheiten diskutiert worden (AB 31). Am 4. August 2010 wurde der H.________ aufgrund des finanziellen Risikos ein weiteres Darlehen verweigert (AB 36).