Die Prognose für die H.________ sei nur deshalb positiv ausgefallen, weil die T.________ in ihren Berechnungen zugunsten der H.________ Erträge aus «obskuren, geschäftsfremden Zusammenhängen» berücksichtigt habe. Dies sei dem Beschuldigten bewusst gewesen. Die Kommission aufgeklärt habe er jedoch nicht. Schliesslich sei er im Dezember 2013 von der T.________ darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die H.________ noch zusätzliche Einnahmen von CHF 2,3-2,5 Mio. benötige, um das Jahr 2013 ausgeglichen abschliessen zu können. Auch dies habe er gegenüber der Beschwerdeführerin verschwiegen (pag.