_ wurde zudem rückwirkend ein Zins von insgesamt CHF 309'527.00 zugesprochen, der so gestützt auf den Leasingvertrag nicht geschuldet gewesen wäre. Ferner wurde das Darlehen ab 1. April 2014 zu 5 % verzinst, was einem höheren Zinsertrag (CHF 233‘966.30 pro Jahr) entspricht als mit dem Leasingvertrag erzielt worden wäre (vgl. Ziff. 3 AB 85). Der Nachteil für die D.________ bestand in erster Linie darin, dass die Sicherheit in Form von Eigentum an den Inventargegenständen wegfiel.