Diese Zusammenhänge mögen kompliziert sein, Fakt ist aber, dass hier keine neuen Investitionen getätigt wurden und es somit zu keiner stärkeren finanziellen Belastung der Beschwerdeführerin kam. Von Seiten der Anlagekommission wurde das Vorgehen denn auch von niemandem in Frage gestellt. Die Staatsanwaltschaft ist daher zu Recht von einer stillschweigenden Genehmigung ausgegangen. Die in der Folge vom Beschuldigten und seiner Sekretärin O.________ unterzeichnete Vereinbarung vom 8./10. Oktober 2013 stellt somit einzig die Umsetzung des zuvor in Aussicht gestellten Vorhabens dar.