Zuvor hatte der Beschuldigte die Anlagekommission an ihrer Sitzung vom 21. August 2013 darüber ins Bild gesetzt, was mit dem Kauf- und Leasingvertrag geplant war. Konkret informierte er darüber, dass sämtliche bis dahin eingegangenen Verpflichtungen der H.________ gegenüber der Beschwerdeführerin mit Ausnahme eines Darlehens über 10-jährige Annuitäten zurückbezahlt werden sollen. Gemäss Protokoll (pag. 05 010 025) würden damit bis auf den Darlehensvertrag sämtliche Verträge aufgehoben. Damit musste offensichtlich auch der Kauf- und Leasingvertrag vom 30. Oktober 2012 gemeint sein.