Dieser nahm anschliessend einzelne Änderungen und Anpassungen vor. Am 16. August 2013, nach Bearbeitung durch den Beschuldigten, erklärte U.________ ausdrücklich, dass sie mit dem Finanzbericht gut leben könne, da der Gesamtüberblick gegeben sei (E- Mail Beilage 17 vom 21.12.2017). Wie der Beschuldigte ohne ihr Mitwirken auf den Bericht hätte Einfluss nehmen können, erläutert die Beschwerdeführerin nicht und