selber in direktem Kontakt mit der T.________. So bemängelte sie mit E-Mail vom 14. August 2013 (Beilage 12 vom 21.12.2017), die T.________ habe ihrer Analyse nicht wie vereinbart den Ist-Zustand, das heisst die bestehenden Verträge, zugrunde gelegt. Die gewünschten Änderungen nahm sie anschliessend gleich selber vor und erstellte gestützt darauf eine «Gesamtübersicht H.________ AG», die sie dem Beschuldigten noch am gleichen Tag zuschickte. Einige Fragen liess sie zuhanden des Beschuldigten offen (E-Mail Beilage 13 vom 21.12.2017). Dieser nahm anschliessend einzelne Änderungen und Anpassungen vor.