Selbst anlässlich der Sitzung vom 12. Februar 2014 zeigte man sich zwar unzufrieden über die Arbeit der T.________, keines der Kommissionsmitglieder bemängelte jedoch deren angeblich fehlende Unabhängigkeit (Sitzungsprotokoll AB 76). Die Annahme, der Beschuldigte habe durch Verschleiern der Hintergründe rund um die T.________ eine wirksame Finanzkontrolle zu verhindern versucht, ist demnach unbegründet. Während der Ausarbeitung des Finanzberichts stand U.________ selber in direktem Kontakt mit der T.__