_, einem weiteren externen Beauftragten der Beschwerdeführerin (Beschwerdebeilage [nachfolgend: BB] 4). Unzulässig waren gemäss Ausführungen der Beschwerdeführerin weder der entsprechende Nachtrag, noch die Zahlung an die P.________. Sie schreibt einzig, die ihrer Ansicht nach nutzlosen Aufwendungen für den Mieterausbau in AH.________ wären bei korrekter Information des Beschuldigten vermeidbar gewesen (Beschwerde S. 21, 48). Dass dieser Einwand unberechtigt ist, da die Kommission, die den Mieterausbau bewilligt hatte, über die entsprechenden finanziellen Risiken im Bilde war, wurde bereits dargelegt.