(AB 83) fungierte die R.________ GmbH als Vertreterin der Beschwerdeführerin. Es ging bei diesem Nachtrag um die Mitfinanzierung der notwendigen Betriebseinrichtungen durch die Beschwerdeführerin, da die H.________ hierzu nicht in der Lage war. Die Unterzeichnung des Nachtrags erfolgte durch R.________. Die in Erfüllung dieser Vereinbarung geleisteten Zahlungen an die P.________ tragen, soweit vorhanden, das Visum von S.________, einem weiteren externen Beauftragten der Beschwerdeführerin (Beschwerdebeilage [nachfolgend