in die Klinik AH.________ hatte die Anlagekommission am 17. Januar 2013 nach intensiver Diskussion zugestimmt (Sitzungsprotokoll AB 63b). Dazu gehörte als logische Folge auch der Abschluss entsprechender Mietverträge, wie die Beschwerdeführerin selber anerkennt (vgl. Beschwerde S. 17). Der Beschuldigte hat das Vorhaben zwar befürwortet, beschlossen hat es aber die Kommission. Hätte man sie hierfür nicht als zuständig erachtet, würde das bedeuten, dass die Kommission ihre eigene Kompetenzordnung missachtet hätte.