_ habe er hingegen nicht aufgeklärt (pag. 04 001 012/026, Beschwerde S. 17). Schliesslich sei die Anlagekommission sachlich gar nicht zuständig gewesen, den Abschluss eines Mietvertrages zu bewilligen, da sie keine Immobiliengeschäfte behandle (Beschwerde S. 18). Zusätzlich habe der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Nachtrag Nr. 3 zum Mietvertrag Zahlungen an die P.________ veranlasst, ohne die zweckkonforme Verwendung des Kapitals sicherzustellen (Beschwerde S. 36 f.). Bei dieser Argumentation verkennt die Beschwerdeführerin folgendes: Dem Wechsel der H.________ in die Klinik AH.