8 Was die Rüge des fehlenden Eigentumsvorbehalts anbelangt, ist folgendes festzuhalten: Der Eigentumsvorbehalt ist auf Fälle zugeschnitten, in denen das Kaufobjekt bereits auf den Käufer übergeht, ohne dass der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde (Kreditkauf). Eine solche Konstellation lag hier nicht vor: Durch den Kaufund Leasingvertrag, in dem vereinbart wurde, dass die Beschwerdeführerin das Inventar erwirbt, dieses aber im Besitz der H.______