In seiner Beurteilung (Beilage 7 vom 14.8.2017) wies er zwar auf verschiedene damit verbundene Probleme hin, sprach sich letztlich aber für dieses Vorgehen aus. An der Sitzung vom 24. Oktober 2012 wurde die Anlagekommission über diese Pläne und die Empfehlungen des Anwalts informiert. Es wurde festgehalten, dass ein entsprechender Vertrag mit der H.________ aufgesetzt würde. Die Anlagekommission nahm davon ausdrücklich Kenntnis (Sitzungsprotokoll pag. 05 010 022). Offensichtlich opponierte keines der Kommissionsmitglieder gegen das Vorhaben. Die Vertragsunterzeichnung durch den Beschuldigten und seine Sekretärin, O.___